Physiotherapie gehört – wie auch ärztliche Tätigkeiten – zu den Gesundheitsdienstleistungen. Physiotherapeutische Behandlungen werden somit auch während des Lockdowns wie gewohnt fortgeführt.
Es sind auch weiterhin keine Zutrittstests für die Inanspruchnahme physiotherapeutischer Leistungen notwendig. Das Einhalten der Hygienemaßnahmen und das Tragen einer FFP2-Maske für Patient und Therapeut sind wie bisher erforderlich.
Vor und nach jeder Behandlungseinheit wird gelüftet und alle Kontaktflächen im Behandlungsraum werden desinfiziert.