Wissenswertes

Vogel auf Ast

Zuweisung

Die Zuweisung zur Physiotherapie erfolgt durch den behandelnden Arzt. Die vom Arzt ausgestellte Verordnung wird am besten noch vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht, um sicher zu gehen, dass ein Teil der Behandlungskosten rückerstattet wird.

Physiotherapie und Prävention

Um sich noch vor dem Auftreten von Beschwerden etwas Gutes zu tun, kann therapeutische Unterstützung in Form von Beratung und Prävention auch ohne Zuweisung in Anspruch genommen werde. Die Kosten für die Betreuung sind in diesem Fall zur Gänze selbst zu tragen.

Was zum ersten Behandlungstermin benötigt wird

Zur ersten Therapieeinheit sind die Verordnung des Arztes, aktuelle Befunde wie Röntgenbilder, CT, OP-Berichte etc., ein großes Handtuch und bequeme Kleidung mitzubringen. Bei Fragen rund um die Therapie können Sie uns gerne telefonisch bzw. per E-Mail kontaktieren.

Therapievereinbarung

Die Therapieeinheit setzt sich aus allen für Sie erbrachten Leistungen zusammen, dazu zählen u.a.:  

  • die persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • die behandlungsbezogene Administration und Dokumentation
  • die für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. die Herstellung, Anpassung und Bereitstellung des individuellen Therapiematerials